Burauer, Stefan und Richter, Yvonne und Fitzner, Uwe (2016) Anmerkungen zu OLG München Urt. v. 19.11.2015 - 29 U 1136/15: "Zur Zulässigkeit der Verwendung der Zeichen „Galileo" und „Galileo Control Center" im Zusammenhang mit dem Satellitennavigationsprojekt der Europäischen Kommission.". MarkenR: Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht, 18 (7-8), Seiten 416-427. Carl Heymanns Verlag. ISSN 1436-9265.
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Kurzfassung
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des OLG München vom 19.11.2015 - 29 U 1136/15 - Galileo Control Center" von Dr. Stefan Burauer und Yvonne Richter und Prof. Uwe Fitzner, original erschienen in: MarkenR 2016 Heft 7, 416 - 427. Die Autoren befassen sich mit dem Urteil des OLG München vom 19.11.2015 - 29 U 1136/15 -, das zur Zulässigkeit der Verwendung der Zeichen "Galileo" und "Galileo Control Center" im Zusammenhang mit dem Satellitennavigationsprojekt der Europäischen Kommission zu entscheiden hatte. Sie halten die Entscheidung für in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Als erster Punkt wird festgehalten, dass im Urteil die Verwendung der Bezeichnung "Galileo" und "Galileo Control Center" gem. Art. 12b GMV als beschreibender Hinweis auf das europäische Satellitennavigationssystem bzw. das für dieses eingerichtete Kontrollzentrum angesehen werde. Im Prinzip ist den Verfassern zufolge ungeklärt, ob es sich bei der Benennung des Satellitennavigationssystems mit dem Namen "Galileo" um ein Allgemeininteresse handele. Eine angemessene Entschädigung sei zumindest bis heute nicht geflossen bzw. der Anspruch hierauf sogar negiert worden. Da in der hier behandelten Entscheidung die Revision nicht zugelassen sei und das OLG-Verfahren somit die letzte Instanz war, wird im Beitrag auf die leider vergebene Chance hingewiesen, gemäß Art. 267 AEUV im Sinne einer einheitlichen Rechtsauslegung des EU-Rechts die im Raum stehende Frage, nämlich ob Markenrechte aufgrund VO (EG) Nr. 207/2009 höher anzusehen sind als die Verordnungen VO (EG) 876/2002, VO (EG) 1321/2004, VO (EG) 1943/2006 VO (EG) 683/ 2008, VO (EU) 912/2010 bzw. VO (EU) 1285/2013), dem EuGH vorzulegen. Aufgrund der bestehenden Verordnungen sieht auf jeden Fall das Gericht nach Ansicht von Burauer, Richter und Fitzner folgerichtig die Zeichen "Galileo" und "Galileo Control Center" als beschreibend für das europäische Satellitennavigationssystem bzw. das damit verbundene Satellitenkontrollzentrum an. Darüber hinaus habe das OLG festgestellt, dass die Verwendung einer Bezeichnung für das Forschungsprojekt "Galileo", welches noch nicht zu marktreifen Waren oder Dienstleistungen geführt habe, keine Benutzung im geschäftlichen Verkehr sei. Diesbezüglich finden die Autoren es bemerkenswert, dass das OLG München hier von seiner früheren Galileo-Rechtsprechung aus dem Jahr 2005 abgewichen ist. Sie heben zudem hervor, dass es sich um einen Fall handele, in dem die streitgegenständlichen Marken grundverschiedene maßgebliche Fachverkehrskreise ansprechen würden und nicht den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher - dies habe das Gericht ebenso gesehen; es fehle an der "notwendigen Nähe" zwischen den Branchen. Da keine Verkehrskreisüberschneidung existiere, komme eine Ähnlichkeitsprüfung nicht in Betracht. Burauer, Richter und Fitzner machen auf einen weiteren Punkt aufmerksam: In dem Urteil werde die Rechtsprechung bezüglich Akronym und ausgeschriebenem Wort aus der Entscheidung NAI - Natur Aktien Index fortgeführt. So sei bei der Klagemarke "Galileo Viewtrip" festgestellt worden, dass diese durchschnittlich kennzeichnungskräftig und der Bestandteil "Galileo" nicht prägend sei, geben die Verfasser an. Die komplexe Marke bilde mit dem Bestandteil "Galileo" eine gesamtbegriffliche Einheit, die inhaltlich aufeinander bezogen sei. Der Eindruck der gesamtbegrifflichen Einheit werde durch die Voranstellung des Akronyms "GCC" verstärkt. Die einzelnen Bestandteile seien in der Kombinationsmarke nicht prägend und die einzelnen Bestandteile hätten auch keine selbständig kennzeichnende Stellung.
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Dokumentart: | Zeitschriftenbeitrag | ||||||||||||||||
Titel: | Anmerkungen zu OLG München Urt. v. 19.11.2015 - 29 U 1136/15: "Zur Zulässigkeit der Verwendung der Zeichen „Galileo" und „Galileo Control Center" im Zusammenhang mit dem Satellitennavigationsprojekt der Europäischen Kommission." | ||||||||||||||||
Autoren: |
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Datum: | 24 August 2016 | ||||||||||||||||
Erschienen in: | MarkenR: Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht | ||||||||||||||||
Referierte Publikation: | Ja | ||||||||||||||||
Open Access: | Nein | ||||||||||||||||
Gold Open Access: | Nein | ||||||||||||||||
In SCOPUS: | Nein | ||||||||||||||||
In ISI Web of Science: | Nein | ||||||||||||||||
Band: | 18 | ||||||||||||||||
Seitenbereich: | Seiten 416-427 | ||||||||||||||||
Herausgeber: |
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Verlag: | Carl Heymanns Verlag | ||||||||||||||||
ISSN: | 1436-9265 | ||||||||||||||||
Status: | veröffentlicht | ||||||||||||||||
Stichwörter: | Galileo, Markenrecht, Galileo Control Center | ||||||||||||||||
HGF - Forschungsbereich: | Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr | ||||||||||||||||
HGF - Programm: | Raumfahrt | ||||||||||||||||
HGF - Programmthema: | Kommunikation und Navigation | ||||||||||||||||
DLR - Schwerpunkt: | Raumfahrt | ||||||||||||||||
DLR - Forschungsgebiet: | R KN - Kommunikation und Navigation | ||||||||||||||||
DLR - Teilgebiet (Projekt, Vorhaben): | R - Verläßliche Navigation (alt), R - keine Zuordnung | ||||||||||||||||
Standort: | Köln-Porz , Oberpfaffenhofen | ||||||||||||||||
Institute & Einrichtungen: | Technologiemarketing Raumflugbetrieb und Astronautentraining > Galileo-Betrieb Vorstandsbereich des stv. Vorsitzenden | ||||||||||||||||
Hinterlegt von: | Burauer, Stefan | ||||||||||||||||
Hinterlegt am: | 29 Sep 2016 09:45 | ||||||||||||||||
Letzte Änderung: | 23 Jul 2022 13:44 |
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